Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, dass Unklarheiten im Vorfeld bereit beseitigt werden, damit der Veranstalter und die Musikgruppe eine klare Vorgangsweise über den Veranstaltungsablauf erhalten. Je nach Veranstaltung kann es individuell zu Abweichungen kommen. Daher gelten diese AGB als Richtlinie, um den gesamten Ablauf von der Anfrage bis hin zur Abrechnung harmonisch zu gestalten. Die Parteien werden in dem folgenden Text als „der Veranstalter“ und „die Musikgruppe (Fusion Latina)“ genannt.
1. ANFRAGEN & TERMINRESERVIERUNGEN
Sämtliche Anfragen sind absolut kostenlos und unverbindlich. Wenn der Veranstalter sich für die Musikgruppe Fusion Latina entscheidet, so kann er einen Termin bekanntgeben. Der Veranstalter wird anschließend per E-Mail über den freien oder bereits besetzten Termin – in diesem Fall wird ein Alternativtermin vorgeschlagen – informiert. Diese Terminreservierung ist für 10 Tage aufrecht und der Veranstalter sollte den Termin innerhalb dieser Frist nun definitiv zusagen. Sollte zwischenzeitlich bei der Musikgruppe eine weitere Anfrage zum gleichen Zeitpunkt einlangen, so ist dies mit dem Veranstalter innerhalb von 24 Stunden abzuklären. Während dieser Zeit hat der Veranstalter noch das Vorkaufsrecht, das heißt, sollte der Veranstalter jedoch erst nach 24 Stunden auf die E-Mail antworten, so wird der Termin an den neuen Interessenten vergeben. Ist ein Termin reserviert, so kann während dieser 10 Tage ohne Angaben von Gründen eine kostenlose Absage durchgeführt werden.
2. ENGAGEMENT-VEREINBARUNG
Bei einer Zusage stellt die Musikgruppe eine Vereinbarung aus, in welcher alle relevanten Daten enthalten sind. Der Veranstalter erhält die Vereinbarung per E-Mail zugesandt, welche er nach Durchsicht unterzeichnet und diese somit wiederum per E-Mail an die Musikgruppe übermittelt. Danach erhält der Veranstalter ein gegengezeichnetes Exemplar (unterzeichnet von der Musikgruppe) per E-Mail zugesandt und somit ist das Engagement fixiert. Diese Punkte sind in der Vereinbarung enthalten und werden je nach Auftritt individuell angepasst: 2.1 Die Musikgruppe ist für die Aufführung und Darbietung selbst verantwortlich; 2.2 Tag, Datum, Beginn, Spielzeit, Veranstaltungsort, Gage, Nebenkosten, Gesamtbetrag; 2.3 Erforderliche Bühnengröße und ggfs. notwendige Stromversorgung; 2.4 Hinweise für einen guten Veranstaltungsablauf; 2.5 Hinweise zur Spielzeit und Gagenabrechnung; 2.6 Vereinbarte Ausfallshaftung bei Absage des Events durch den Veranstalter; 2.7 Hinweise zur Vergebührung der Veranstaltung (Einzelunternehmen, Steuern, usw.); 2.8 Hinweise bei Erkrankung eines Musikers der Musikgruppe oder bei Absage seitens der Musikgruppe durch höhere Gewalt; 2.9 Hinweise bei Großveranstaltungen über zusätzliche Tontechniker und zusätzliches Equipment und deren Kosten; 2.10 Hinweise über Verpflegung und ggfs. Nächtigung der Musiker; 2.11 Hinweis darauf, dass Instrumente, Musik- und Lichtanlage sowie der PKW/LKW der Musikgruppe während des Engagements schadlos gehalten wird; 2.12 Hinweis auf die Abrechnungsmodalitäten; 2.13 Hinweis auf den Gerichtsstand; 2.14 Gegebenenfalls besondere Vereinbarungen.
3. BÜHNE & STROMANSCHLÜSSE
Für den Aufbau der Bühne bzw. des Equipments muss der Veranstaltungsraum 2 Stunden (oder je nach Vereinbarung) vor Veranstaltungsbeginn der Musikgruppe für den Anlagenaufbau und den Soundcheck zur Verfügung stehen. Daher ist der Veranstaltungsbeginn ein wichtiger Bestandteil der Engagement-Vereinbarung. Der Stromanschluss muss sich direkt auf der Bühne oder in unmittelbarer Bühnennähe befinden und die Zuleitung muss den strom- und sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen. Der Musikgruppe steht ein separater Stromkreis, idealerweise zwei Stromkreise (für Lautsprecher-Anlage und Lichtanlage) zur Verfügung. Bei diesen zur Verfügung stehenden Stromkreisen dürfen, außer dem Equipment der Musikgruppe, keine anderen Geräte angeschlossen sein. Für etwaigen Stromausfall und damit verbundene Auftrittsunterbrechung bzw. eventueller Beendigung desselben ist der Veranstalter – ohne Rücksicht auf allfällige Verschuldensfragen – selbst verantwortlich. Die Musikgruppe erhält in diesem Fall die volle Gage ausbezahlt.
4. DATENSCHUTZ
Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass Kontaktdaten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen in unserer Datenbank gespeichert werden dürfen. Eine Weitergabe der Kontaktdaten an Dritte erfolgt nicht. Beachten Sie bitte auch die Datenschutzerklärung auf dieser Webseite.
5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Musikgruppe kann nicht für eine seitens des Veranstalters getätigte Absage der Veranstaltung – aus welchen Gründen auch immer – haftbar gemacht werden. Die Ausfallshaftung bei Absage des Events durch den Veranstalter liegt ausschließlich beim Veranstalter -sowohl gegenüber der Musikgruppe als auch gegenüber Dritten-.
6. GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass nur eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und auch während des Events für den Erfolg der Veranstaltung steht. Daher werden die Grundsätze der Zusammenarbeit und aller damit in Verbindung stehenden Aktionen zwischen dem Veranstalter und der Musikgruppe im guten Willen so abgestimmt, dass für alle ein angenehmes Arbeiten ermöglicht wird.